Was ist der Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, den nahe Angehörige eines Verstorbenen haben, auch wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden. In Deutschland betrifft das vor allem Kinder, Ehepartner und Eltern. Der Pflichtteil sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Erbe, unabhängig vom letzten Willen des Erblassers. So soll Pflichtteil berechnen, dass nahestehende Personen komplett enterbt werden.
Grundlagen der Berechnung
Zur Berechnung des Pflichtteils wird zunächst der gesamte Nachlasswert ermittelt. Dazu gehören alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände und andere Besitztümer des Verstorbenen. Von diesem Wert werden jedoch bestimmte Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen, da der Pflichtteil sich immer auf das sogenannte Reinvermögen bezieht. Wichtig ist, auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, zu berücksichtigen.
Wie hoch ist der Pflichtteil
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Verwandtschaftsbeziehung und wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Beispielsweise steht einem Kind, das allein erbt, ein voller gesetzlicher Erbteil zu, somit wäre der Pflichtteil die Hälfte davon. Ehegatten und Eltern haben je nach Situation ebenfalls Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz.
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung
Angenommen, der Nachlasswert beträgt 100.000 Euro und ein Kind wäre gesetzlicher Erbe mit einem Erbanteil von 50 Prozent. Der Pflichtteil beläuft sich dann auf die Hälfte von 50.000 Euro, also 25.000 Euro. Diesen Betrag kann das Kind als Pflichtteil vom Nachlass fordern, auch wenn es im Testament ausgeschlossen wurde.
Besonderheiten bei Schenkungen
Schenkungen, die der Erblasser vor seinem Tod gemacht hat, können den Pflichtteil beeinflussen. Es wird geprüft, ob diese Schenkungen auf den Pflichtteil angerechnet werden müssen, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Dabei spielen auch Fristen und Wertminderungen eine Rolle, die in der Berechnung berücksichtigt werden müssen.